Leitfaden zur Analyse von menschenrechtlichen Auswirkungen

Auch Tourismusunternehmen sind dazu aufgefordert, ihre Geschäftstätigkeiten dahingehend zu untersuchen, ob durch sie selbst oder ihre Geschäftspartner die Rechte von Menschen gefährdet werden. Darauf aufbauend sollen Maßnahmen ergriffen werden, welche zur Achtung der Menschenrechte beitragen und den Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zu Beschwerdemechanismen ermöglichen sowie eine angemessene Wiedergutmachung garantieren.

 

Der erste, grundlegende Schritt auf dem Weg zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist die Durchführung einer menschenrechtlichen Risikoanalyse.

 

Im Leitfaden, welcher im Rahmen des gemeinsamen Projektes mit der DER Touristik entwickelt wurde, zeigen wir Schritt für Schritt, wie Unternehmen aus der Tourismusbranche ein menschenrechtliches Länder-Risikoregister für die eigenen Geschäftstätigkeiten entwerfen können. Darauf aufbauend geben wir Empfehlungen zur Einbindung interner Stakeholder bei der Analyse der menschenrechtlichen Auswirkungen und erläutern, wie eine Menschenrechts-Strategie entwickelt werden kann.

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