Startseite » Projekte » Branchenweites e-learning zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Tourismus

Branchenweites e-learning zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Tourismus

Insgesamt neun große, mittlere und kleine Tourismusunternehmen sowie fünf Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam ein Online-Training zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in der touristischen Wertschöpfungskette zu entwickeln. Dieses steht den direkten Partnern aller Unternehmen in der Tourismusbranche kostenfrei zur Verfügung, um das wichtige Thema der Menschenrechte zu stärken.

Projektaktivitäten

Folgende Aktivitäten wurden umgesetzt

  • Grundlagenrecherche und Zusammenstellung verfügbarer Trainingsmaterialien zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (Tourismusbranche / andere Branchen).
  • Entwicklung eines webbasierten e-learnings in 3 Sprachen (Englisch, Spanisch und Französisch).
  • Entwicklung von Indikatoren und Fragebögen, um Nutzung und Erfolg der Trainingskurse zu überwachen.
  • Durchführung einer Testphase für die entwickelten Trainingsformate mit lokalen Partnern.
  • Entwicklung von Kommunikationsmaterialien zum entwickelten Trainingsangebot zur Anwendung in der Branche.

Projektergebnis: Kostenfreies e-learning „Human Rights in Tourism“

Das entwickelte Training

  • umfasst 5 Module (4 Basis-Module + 1 vertiefendes Modul) mit insgesamt 12 Einheiten und einer Gesamtlernzeit von ca. 2,5 Stunden
  • ist auf Englisch, Spanisch und Französisch verfügbar
  • richtet sich an direkte Partner in Destinationen wie bspw. Angestellte von lokalen Veranstalter, Transportunternehmen oder Unterkünften
  • ist auf die mobile Nutzung fokussiert und unter Berücksichtigung von Kriterien zur Barrierefreiheit konzipiert
  • beinhaltet Avatare als Lernbegeleiter:innen, interaktive Elemente sowie praktische und relevante Beispiele
  • enthält ein verpflichtendes Abschlussquiz nach jedem Modul

 

Lernende erhalten nach erfolgreichem Abschluss eines jeden Moduls ein sogenanntes „Open Badge“, welches detaillierte Informationen zum erlernten Wissen und Fähigkeiten enthält. Zusätzlich wird nach erfolgreichem Abschluss aller vier Basis-Module sowie des vertiefenden Moduls jeweils ein digitales Zertifikat ausgestellt, welches von allen teilnehmenden Projektunternehmen anerkannt wird.

Trainingsinhalte

  • Bedeutung von menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht im Tourismus
  • Inhalte relevanter Regulationen wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie der Europäischen Directive (CSDDD)
  • Risikoanalyse der eigenen Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt
  • Schritte zur praktischen Anwendung im eigenen Unternehmen
  • Vertiefendes Modul
    • Hintergrundinformationen zu Menschenrechten
    • Stakeholder-Engagement
    • Beschwerdemechanismus

Hintergrund und Problemdarstellung

Laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) leben Millionen Menschen weltweit in Not, weil soziale Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit oder Umweltschutzaspekte missachtet werden. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) sind das maßgebliche globale Rahmenwerk für die Verhinderung und Bewältigung negativer Auswirkungen von Unternehmen auf die Menschenrechte und stellen ein grundlegendes Instrument zur Bewältigung dieser großen kollektiven Herausforderungen dar.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Tourismusbranche

Der Tourismus ist in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern ein Schlüsselfaktor und kann Arbeitsplätze schaffen und lokale Wirtschaftskreisläufe stärken. Er kann zudem zum Erhalt von Natur und Kultur beitragen und Ungleichheiten reduzieren. Aus diesem Grund brauchen Tourismusunternehmen Sorgfaltsstrategien, um durch ihr wirtschaftliches Handeln Menschenrechte zu fördern und Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.

 

Das im Januar 2023 von der Bundesregierung verabschiedete Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die geplante Europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichten zunächst die großen Unternehmen. Die Reisebranche besteht weit überwiegend aus kleinen und mittelständischen Unternehmen. Auch diese werden im Rahmen des Projektes darin bestärkt, Verantwortung zu übernehmen und konkrete Maßnahmen umzusetzen.

Tourismusunternehmen und Verbände bündeln Kräfte

Ziel der am Projekt beteiligten Tourismusunternehmen DERTOUR Group, TUI Group, TUI Cruises, Booking.com, Gebeco, Chamäleon, Studiosus Reisen, Hauser Exkursionen und FairAway Travel, ist es, eine breite Akzeptanz und Nutzung dieses Trainings zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurde das entwickelte Training gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern in den Destinationen vorab auf praktische Anwendbarkeit getestet. Unterstützt wurden sie dabei vom Verband für nachhaltigen Tourismus forum anders reisen, dem Deutschen Reiseverband (DRV) und ECPAT Deutschland, der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung.

 

Das Training wird der Branche kostenlos auf atingi.org, der digitalen Lernplattform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), zur Verfügung stehen und ermöglicht so den lokalen Partnerinnen und Partner der Reiseunternehmen einen Einstieg in die Thematik der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

 

Geleitet wurde das Projekt gemeinsam von Futouris und dem Roundtable Human Rights in Tourism, einer Multistakeholder-Initiative, die die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Bereich durch Tourismusunternehmen fördert.

 

Das Vorhaben wurde unter dem Dach des Branchendialogs Tourismus für nachhaltige Entwicklung umgesetzt. Das Projekt wurde jeweils zur Hälfte aus Eigenmitteln der Tourismusunternehmen sowie durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert.

Projektziele

  1. Gemeinsame Entwicklung eines bedarfsorientierten Online-Trainings für direkte Partner in den Destinationen
  2. Durchführung einer Testphase mit lokalen Partnern, um konkrete Empfehlungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Trainings zu erhalten.
  3. Breite Anwendung des entwickelten Trainingsangebotes bei relevanten Stakeholdern in Tourismusdestinationen.

Projektsteckbrief

Neuigkeiten zum Projekt

30/01/2025

Neues digitales Training stärkt Menschenrechte im Tourismus

Futouris e.V. und der Roundtable Human Rights in Tourism haben in Zusammenarbeit mit namhaften Tourismusunternehmen, Verbänden und Organisationen ein digitales Training zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Tourismus entwickelt. Das Training ist Ergebnis eines vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie der Privatwirtschaft geförderten Projekts. Das Training zielt darauf ab, das Bewusstsein für Menschenrechte und nachhaltige Geschäftspraktiken im Tourismus zu stärken.

5/12/2023

Reiseunternehmen, Verbände und gemeinnützige Organisationen entwickeln Online-Schulungen für die Branche 

Insgesamt fünfzehn große, mittlere und kleine Tourismusunternehmen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen haben begonnen, gemeinsam Online-Trainings zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in der touristischen Wertschöpfungskette zu entwickeln.

14/03/2024

Joint Efforts, Joint Benefits: Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht im Tourismus gemeinsam voranbringen

Ein besonderes Highlight war die von uns gemeinsam mit dem Roundtable Human Rights in Tourism veranstaltete Paneldiskussion „Joint Effort, Joint Benefits“ zum Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflicht im Tourismus. Die Diskussion war gut besucht und ein voller Erfolg.

Neugierig, welche Projekte wir noch umsetzen?

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern entwickeln wir bei Futouris innovative Projekte und setzen diese in der Praxis um. Unsere Projekte sind so vielfältig wie unsere Mitglieder. Unser gemeinsames Ziel: Reiseziele bewahren und die Branche zukunftsfähig zu gestalten.