Unternehmen tragen über gesetzliche Richtlinien hinaus Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs. Die DERTOUR Group und Futouris haben in einem gemeinsamen Projekt einen strukturierten Lernprozess entwickelt, um Menschenrechtsfragen in den Geschäftsprozessen des Tourismus zu integrieren.
Spätestens seit der einstimmigen Ratifizierung der „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ durch den UN Menschenrechtsrat in 2011 sollte es ein oberstes Ziel für Unternehmen sein, Menschenrechte in der heutigen globalisierten Wirtschaft zu wahren – auch über gesetzliche Richtlinien hinaus. Dies gilt besonders für den Tourismus mit seiner komplexen Wertschöpfungskette und einer Vielzahl von involvierten Dienstleister:innen und Destinationen. Daher ist ein strukturierter Lernprozess notwendig, in dem die für die Tourismusindustrie wesentlichen Menschenrechtsthemen identifiziert und schrittweise in den Geschäftsprozessen berücksichtigt werden.
In 2017/2018 arbeiteten die DERTOUR Group und Futouris gemeinsam im Patenprojekt „Menschenrechtliche Sorgfalt beim Reiseveranstalter“ daran, praktische Instrumente für die Analyse von menschenrechtlichen Risiken im Geschäftsumfeld von touristischen Großunternehmen zu entwickeln, diese praktisch zu erproben und anschließend in die Branche zu transferieren. Mit Hilfe eines „Destinationen-Risiko-Registers“ konnten menschenrechtliche Risiken im Tourismus für individuelle Zielgebiete identifiziert werden. Im Rahmen einer umfassenden Befragung wurden unterschiedliche Stakeholder in den Analyse- und Lernprozess eingebunden. Darauf aufbauend entwickelte die DERTOUR Group eine Strategie zur Wahrung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Unternehmensumfeld, die interessierten Tourismusunternehmen seither zusammengefasst in einem praktischen Leitfaden zur Verfügung stehen.
Das praktische Tool „Destinationen-Risiko-Register“ wurde in Zusammenarbeit mit dem Roundtable Human Rights in Tourism in die Branche überführt, um weiteren Unternehmen die kostenfreie Nutzung eines einfach handhabbaren Tools mit aktuellen Angaben für die Analyse der menschenrechtlichen Risiken in ihrem Geschäftsumfeld zu ermöglichen.
Es steht unter folgendem Link zur Anwendung bereit: Destination-Risiko-Register
Neben der Nutzung der Ergebnisse dieses Projektes empfehlen wir für die Stärkung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht beim Reiseveranstalter ausdrücklich eine Zusammenarbeit mit dem Roundtable Human Rights in Tourism: Roundtable Human Rights in Tourism
Der Schutz der Menschenrechte ist nicht nur eine Aufgabe des Staates. Auch Unternehmen stehen in der Verantwortung, innerhalb ihres Einflussbereichs die Menschenrechte zu wahren und sicherzustellen, dass sie sich bei Rechtsverletzungen anderer nicht mitschuldig machen.